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Neues Telemediengesetz in Kraft
Montag, 19. März 2007
Seit dem 01.03.2007 ist das neue Telemediengesetz (TMG) in Kraft getreten.
Hieraus ergeben sich einige Änderungen für Werbe E-Mails:

  • Die Kopf- und Betreffzeile darf den Absender und den kommerziellen Charakter nicht verschleiern
  • Bei Verstoß drohen 50.000 EUR Bußgeld

Noch ist unklar, wann es sich um eine „Verschleierung“ handelt. Es wird im Ermessungsspielraum der Endscheider liegen, inwieweit man von einer „Verschleierung“ ausgehen muss.
Seriöse Anbieter haben durch die Gesetzesänderung wenig zu befürchten, da Permission Marketing die Eindeutigkeit des Absenders und der Werbebotschaft immer mit einschließt. Evtl. muss man seine Kreativität etwas zügeln oder seine Ideen überdenken.

Um sich einen guten Überblick zu verschaffen, sind neben dem Gesetzestext, das Positionspapier des DDV und die Empfehlungen des BVDW sehr hilfreich.

  1. Gesetzestext zum Telemediengesetz
    http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl107s0179.pdf
  2. Positionspapier Telemediengesetz vom DDV
    http://www.ddv.de/downloads/Position_DDV_Telemediengesetz.pdf
  3. Empfehlungen des BVDW
    http://www.bvdw.org/fileadmin/medien/wissenspool/empfehlungen/rechtliche_anforderungen_an_emails.pdf
 
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