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Neues Telemediengesetz in Kraft |
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Montag, 19. März 2007 |
Seit dem 01.03.2007 ist das neue Telemediengesetz (TMG) in Kraft getreten.
Hieraus ergeben sich einige Änderungen für Werbe E-Mails:
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Die Kopf- und Betreffzeile darf den Absender und den kommerziellen Charakter
nicht verschleiern
- Bei Verstoß drohen 50.000 EUR Bußgeld
Noch ist unklar, wann es sich um eine „Verschleierung“ handelt.
Es wird im Ermessungsspielraum der Endscheider liegen, inwieweit man von einer
„Verschleierung“ ausgehen muss.
Seriöse Anbieter haben durch die Gesetzesänderung wenig zu befürchten,
da Permission Marketing die Eindeutigkeit des Absenders und der Werbebotschaft
immer mit einschließt. Evtl. muss man seine Kreativität etwas zügeln
oder seine Ideen überdenken.
Um sich einen guten Überblick zu verschaffen, sind neben dem Gesetzestext,
das Positionspapier des DDV und die Empfehlungen des BVDW sehr
hilfreich.
- Gesetzestext zum Telemediengesetz
http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl107s0179.pdf
- Positionspapier Telemediengesetz vom DDV
http://www.ddv.de/downloads/Position_DDV_Telemediengesetz.pdf
- Empfehlungen des BVDW
http://www.bvdw.org/fileadmin/medien/wissenspool/empfehlungen/rechtliche_anforderungen_an_emails.pdf
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